Konfiguration - Steuersatzverwaltung
Steuerarten
Standardmäßig werden vom e-vendo System folgende Steuerarten zur Verfügung gestellt:
- Steuerfrei
- Regelsteuersatz
- Ermäßigter Steuersatz
zugehörige Steuersätze
Jeder Steuerart im linken Bereich des Fensters ist mindestens ein Datensatz in der Liste zugehörige Steuersätze zugeordnet. Für jeden Steuersatz wird ein Datum hinterlegt, ab wann dieser Steuersatz gilt, so dass bei angekündigten Steueränderungen der neue Steuersatz rechtzeitig im Voraus im System hinterlegt werden kann.
Soll für Lieferungen in ein Land der dort gültige Steuersatz in den Rechnungen verwendet werden, so ist der entsprechende Steuersatz für dieses Land in dieser Liste zu hinterlegen.
Haben Sie die Lieferschwelle erreicht oder erwarten Sie, dass dies im Laufe des Jahres noch erfolgt, dann legen Sie für jedes EU-Land bei allen in Frage kommenden Steuerarten jeweils einen Eintrag mit dem entsprechenden Steuersatz an.
Tragen Sie in diese Liste folgende Informationen ein:
Gibt es für ein Land keinen Eintrag, so wird der Steuersatz verwendet, der für das Land mit der Nummer 1 festgelegt wurde.
Im →Kontenrahmen kann eine Weiterleitung auf ein anderes Fibu-Konto festgelegt werden, für den Fall, dass es sich um eine Auslandslieferung handelt.
In der →Konfiguration eines Landes können Fibu-Konten angegeben werden, die bei Verkäufen in dieses Land verwendet werden sollen. Auf diese Art können länderspezifische Weiterleitungen geschaffen werden.
Im →Kontenrahmen kann eine Weiterleitung auf ein anderes Fibu-Konto festgelegt werden, für den Fall, dass es sich um eine Auslandslieferung handelt.
In der →Konfiguration eines Landes können Fibu-Konten angegeben werden, die bei Verkäufen in dieses Land verwendet werden sollen. Auf diese Art können länderspezifische Weiterleitungen geschaffen werden.
Alle Kunden aus dem entsprechenden Land bezahlen dann einen Bruttopreis, der von dem im Inland geltenden abweicht.
Bei Kunden mit Netto-Faktura aus diesem Land bleibt der Nettopreis konstant. Für diese Kunden hat diese Einstellung also keine Auswirkung.
neue Steuersätze hinzufügen
Um einen neuen Steuersatz hinzuzufügen, wechseln Sie in den Bearbeiten-Modus und markieren den untersten Steuersatz. Anschließend können Sie mittels 🠋 einen neuen Datensatz erstellen, welchen Sie befüllen können.
Steuersatz löschen
Um einen Steuersatzeintrag zu löschen, wechseln Sie in den Bearbeiten-Modus und markieren den zu löschenden Steuersatzeintrag. Drücken Sie dann die Tastenkombination
Buttons im Sichtmodus
Im Bearbeitenmodus können Sie die Informationen der Steuerarten sowie der zugehörigen Steuersätze bearbeiten.
Falls Sie die Brutto-Verkaufspreise im Falle einer Mehrwertsteuer-Änderung beibehalten möchten, klicken Sie nach Inkrafttreten des neuen Steuersatzes auf diesen Button. Dadurch werden die Netto-Verkaufspreise so angepasst, dass sie zzgl. MwSt. den bisherigen Bruttopreis ergeben.
Durch die Anpassung werden die Preise der Artikel unmittelbar geändert und sind sofort gültig.
neuer Nettopreis = alter Nettopreis * (100 + alter Steuersatz) / (100 + neuer Steuersatz)
Die Bruttopreise für die Artikel mit Regelsteuersatz sollen teilweise beibehalten werden:
- beim VK1, VK2 sowie beim UVP und beim Listenpreis.
Gehen Sie zur Anpassung dieser Preise wie folgt vor: - Markieren Sie in der linken Liste die Steuerart Regelsteuersatz.
- Klicken Sie auf den Button VK-Preis.
- Steuersatz vor der Anpassung in Prozent: 19
- Steuersatz nach der Anpassung in Prozent: 16
- Anzupassende Preise: Setzen Sie bei den anzupassenden Preise jeweils einen Haken (hier im Beispiel bei VK1, VK2, Listenp. und UVP).
Vor der Steueränderung betrug der Brutto-VK1 eines Artikels z.B. 119 EUR. Der Nettopreis betrug damit exakt 100 EUR. Mit dem neuen Steuersatz ergibt sich ein neuer Bruttopreis von 116 EUR. Durch die Anpassung wird der Nettopreis wie folgt geändert:
neuer Nettopreis = 100 EUR * (100 + 19) / (100 + 16) = 102,5862069 EUR
Diese Anpassung darf dann nur einmal durchgeführt werden!
Buttons im Bearbeitenmodus
weiterführende Themen
Versandhandelsregelung
Die sogenannte Versandhandelsregelung legt fest, dass bei Verkäufen innerhalb der EU, sobald ein entsprechender Netto-Umsatz für Lieferungen in ein konkretes Land (Lieferschwelle) erreicht ist, die Umsatzsteuer im Land des Empfängers abgeführt werden muss. In diesen Fällen kommt auch der Steuersatz des Landes des Empfängers zum Einsatz.
Adressen
Artikel
Belegvorgaben, Versand
und Mail
eMail/SMS-Konfiguration für Belege
Buchhaltung
Steuersatzverwaltung
eMail-Empfang
Kassensystem
Reparatur
Arbeitspläne für die Reparatur
Stammdaten
Marktplätze
an die Marktplätze zu sendende Artikel
Onlineshop
Marktplatz & Preissuchmaschinen
System
Konfiguration - Shopelemente (Controls)
Konfiguration - Systemvorgaben
In diesem Modul können Sie Einstellungen für das Verhalten des Onlineshops vornehmen, Grafiken für die Verwendung in den verschiedenen HTML-Texten bereitstellen sowie die an die Preissuchmaschinen zu übergebenden Artikel festlegen.