Konfiguration - Steuersatzverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{navibox|Versandhandelsregelung|Versandhandelsregelung|
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Die sogenannte Versandhandelsregelung legt fest, dass bei Verkäufen innerhalb der EU, sobald ein entsprechender Netto-Umsatz für Lieferungen in ein konkretes Land (Lieferschwelle) erreicht ist, die Umsatzsteuer im Land des Empfängers abgeführt werden muss. In diesen Fällen kommt auch der Steuersatz des Landes des Empfängers zum Einsatz.}}
 
Die sogenannte Versandhandelsregelung legt fest, dass bei Verkäufen innerhalb der EU, sobald ein entsprechender Netto-Umsatz für Lieferungen in ein konkretes Land (Lieferschwelle) erreicht ist, die Umsatzsteuer im Land des Empfängers abgeführt werden muss. In diesen Fällen kommt auch der Steuersatz des Landes des Empfängers zum Einsatz.}}
  
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Beim Verkauf von Gebrauchtwaren gilt es besondere Bestimmungen des Gesetzgebers einzuhalten, um z.B. die Vorteile der Differenzbesteuerung nutzen zu können.}}
 
Beim Verkauf von Gebrauchtwaren gilt es besondere Bestimmungen des Gesetzgebers einzuhalten, um z.B. die Vorteile der Differenzbesteuerung nutzen zu können.}}
  
 
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Version vom 17. Februar 2022, 10:23 Uhr

Templ loc-blk.png
erreichbar über:
System
Bread2.png
Konfiguration
Bread2.png
Buchhaltung

In diesem Konfigurationsbereich können alle Steuerarten mit den zugehörigen Steuersätzen verwaltet werden.



Konfig buchhaltung steuersatzverwaltung.png


Steuerarten

Standardmäßig werden vom e-vendo System folgende Steuerarten zur Verfügung gestellt:

  • Steuerfrei
  • Regelsteuersatz
  • Ermäßigter Steuersatz


zugehörige Steuersätze

Jeder Steuerart im linken Bereich des Fensters ist mindestens ein Datensatz in der Liste zugehörige Steuersätze zugeordnet. Für jeden Steuersatz wird ein Datum hinterlegt, ab wann dieser Steuersatz gilt, so dass bei angekündigten Steueränderungen der neue Steuersatz rechtzeitig im Voraus im System hinterlegt werden kann.

Soll für Lieferungen in ein Land der dort gültige Steuersatz in den Rechnungen verwendet werden, so ist der entsprechende Steuersatz für dieses Land in dieser Liste zu hinterlegen.


Templ info-blk.png
Bei Lieferungen ins EU-Ausland muss die im Zielland gültige Mehrwertsteuer angewendet werden.

Ausnahme: Liegt der jährliche Nettoumsatz für Lieferungen in ein Land unterhalb der dort gültigen Lieferschwelle, kann der Mehrwertsteuersatz angewendet werden, der in dem Land gilt, in dem der Händler seinen Sitz hat.

Haben Sie die Lieferschwelle für ein Land erreicht oder erwarten Sie, dass dies im Laufe des Jahres noch erfolgt, dann legen Sie für dieses Land bei allen in Frage kommenden Steuerarten jeweils einen Eintrag mit dem jeweiligen Steuersatz an.


Tragen Sie in diese Liste folgende Informationen ein:

Land
Wählen Sie hier das Land aus, für das dieser Steuersatz gelten soll.
Gibt es für ein Land keinen Eintrag, so wird der Steuersatz verwendet, der für das Land mit der Nummer 1 festgelegt wurde.
Gültig Ab
Datum, ab wann der Wert im Feld Betrag % gelten soll
Betrag %
Tragen Sie in diesem Feld den Prozentsatz ein.
Erlöskonto
Legen Sie in diesem Feld ein Konto Ihres FiBu-Kontenrahmens fest, das für die Kontierung von Ausgangsrechnungen verwendet werden soll.
Im Kontenrahmen kann eine Weiterleitung auf ein anderes Fibu-Konto festgelegt werden, für den Fall, dass es sich um eine Auslandslieferung handelt.
In der Konfiguration eines Landes können Fibu-Konten angegeben werden, die bei Verkäufen in dieses Land verwendet werden sollen. Auf diese Art können länderspezifische Weiterleitungen geschaffen werden.
Aufwandskonto
Legen Sie in diesem Feld ein Konto Ihres FiBu-Kontenrahmens fest, das für die Kontierung von Eingangsrechnungen verwendet werden soll.
Im Kontenrahmen kann eine Weiterleitung auf ein anderes Fibu-Konto festgelegt werden, für den Fall, dass es sich um eine Auslandslieferung handelt.
In der Konfiguration eines Landes können Fibu-Konten angegeben werden, die bei Verkäufen in dieses Land verwendet werden sollen. Auf diese Art können länderspezifische Weiterleitungen geschaffen werden.
Steuer bereinigen
Mit dieser Einstellung kann bei Steuersätzen, die für ein anderes Land gelten, festgelegt werden, ob der Brutto- oder der Nettopreis beibehalten werden soll.
nicht bereinigen
Der Nettopreis bleibt konstant.
Alle Kunden aus dem entsprechenden Land bezahlen dann einen Bruttopreis, der von dem im Inland geltenden abweicht.
bereinigen
Bei Kunden mit Brutto-Faktura aus diesem Land bleibt der Bruttopreis konstant. Diese Kunden zahlen also den gleichen Preis wie Kunden im Inland.
Bei Kunden mit Netto-Faktura aus diesem Land bleibt der Nettopreis konstant. Für diese Kunden hat diese Einstellung also keine Auswirkung.


neue Steuersätze hinzufügen

Um einen neuen Steuersatz hinzuzufügen, wechseln Sie in den Bearbeiten-Modus und markieren den untersten Steuersatz. Anschließend können Sie mittels 🠋 einen neuen Datensatz erstellen, welchen Sie befüllen können.


Steuersatz löschen

Um einen Steuersatzeintrag zu löschen, wechseln Sie in den Bearbeiten-Modus und markieren den zu löschenden Steuersatzeintrag. Drücken Sie dann die Tastenkombination <Strg> + <Entf>.

Templ info-blk.png
Das Löschen von Einträgen in der Liste der Steuersätze ist normalerweise nicht notwendig, da zu einer Steuerart pro Land beliebig viele Einträge vorhanden sein können. Bei jedem Eintrag ist ein Datum hinterlegt, ab dem dieser Steuersatz gilt. Durch das Hinzufügen eines neuen Steuersatzeintrags werden alle vorhergehenden Einträge unwirksam. Durch das Stehenlassen der älteren Steuersätze sind Steuerberechnungen in älteren Belegen besser nachvollziebar.


Buttons im Sichtmodus

Neu

Klicken Sie auf diesen Button, um eine neue Steuerart anzulegen.

Bearbeiten

Durch Klick auf diesen Button gelangen Sie in den Bearbeitenmodus.
Im Bearbeitenmodus können Sie die Informationen der Steuerarten sowie der zugehörigen Steuersätze bearbeiten.
Templ info-blk.png
Um einer ausgewählten Steuerart einen neuen Steuersatz zuzuordnen, bewegen Sie sich in der Tabelle der Steuersätze mit Hilfe der Cursor-Taste soweit nach unten, bis ein neuer Datensatz angelegt wird.

Löschen

Durch Klick auf diesen Button wird die in der Liste markierte Steuerart gelöscht. Das Löschen einer Steuerart ist erst dann möglich, wenn zuvor alle zugeordneten Steuersätze gelöscht wurden.

VK-Preis

Bei einer Änderung der Mehrwertsteuer würden sich die Brutto-Verkaufspreise Ihrer Artikel automatisch mit ändern, da die Nettopreise konstant bleiben.
Falls Sie die Brutto-Verkaufspreise im Falle einer Mehrwertsteuer-Änderung beibehalten möchten, klicken Sie nach Inkrafttreten des neuen Steuersatzes auf diesen Button. Dadurch werden die Netto-Verkaufspreise so angepasst, dass sie zzgl. MwSt. den bisherigen Bruttopreis ergeben.
Nach Klick auf den Button werden Sie nach dem bisherigen und dem neuen Steuersatz gefragt.
Danach können Sie noch festlegen, welche Preise angepasst werden sollen (VK1 - VK10, Listenpreis, UVP).
Anschließend werden die ausgewählten Nettopreise so angepasst, dass die Bruttopreise wieder mit de bisherigen übereinstimmen.
Durch die Anpassung werden die Preise der Artikel unmittelbar geändert und sind sofort gültig.
Templ info-blk.png
Die neuen Nettopreise werden dann nach folgender Formel berechnet:
neuer Nettopreis = alter Nettopreis * (100 + alter Steuersatz) / (100 + neuer Steuersatz)

Templ bsp-blk.png
Am 01.07.2020 ändern sich der Regelsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%.

Die Bruttopreise für die Artikel mit Regelsteuersatz sollen teilweise beibehalten werden:

beim VK1, VK2 sowie beim UVP und beim Listenpreis.

Gehen Sie zur Anpassung dieser Preise wie folgt vor:

Markieren Sie in der linken Liste die Steuerart Regelsteuersatz.
Klicken Sie auf den Button VK-Preis.
Steuersatz vor der Anpassung in Prozent: 19
Steuersatz nach der Anpassung in Prozent: 16
Anzupassende Preise: Setzen Sie bei den anzupassenden Preise jeweils einen Haken (hier im Beispiel bei VK1, VK2, Listenp. und UVP).

Vor der Steueränderung betrug der Brutto-VK1 eines Artikels z.B. 119 EUR. Der Nettopreis betrug damit exakt 100 EUR. Mit dem neuen Steuersatz ergibt sich ein neuer Bruttopreis von 116 EUR. Durch die Anpassung wird der Nettopreis wie folgt geändert:

neuer Nettopreis = 100 EUR * (100 + 19) / (100 + 16) = 102,5862069 EUR

Der Bruttopreis ergibt sich dann durch Hinzufügen der aktuellen Mehrwertsteuer von 16% und beträgt dann wieder 119 EUR.
Templ att-blk.png
Falls Sie bei einer Änderung des Steuersatzes die bisherigen Bruttopreise für alle Artikel einer Steuerart beibehalten möchten, führen Sie am ersten Geltungstag des neuen Steuersatzes mit dem Button VK-Preis die Preisanpassung durch.
Diese Anpassung darf dann nur einmal durchgeführt werden!


Buttons im Bearbeitenmodus

Land zuordn.

Klicken Sie auf diesen Button, um dem markierten Steuersatz ein anderes Land zuzuweisen.

Steuerfrei

Durch Klick auf diesen Button wird bei der aktuell ausgewählten Steuerart das Kennzeichen für EFIBU Steuerfrei auf den Wert 1 gesetzt. Dieses Kennzeichen wird nur benötigt, wenn e-vendo zusammen mit der EuroFibu von Syska eingesetzt wird.


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