Versandhandelsregelung

Aus e-vendo Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die sogenannte Versandhandelsregelung legt fest, dass bei Verkäufen innerhalb der EU, sobald ein entsprechender Netto-Umsatz für Lieferungen in ein konkretes Land (Lieferschwelle) erreicht ist, die Umsatzsteuer im Land des Empfängers abgeführt werden muss. In diesen Fällen kommt auch der Steuersatz des Landes des Empfängers zum Einsatz. Die Versandhandelsregelung kommt auch bei der Verwendung des One-Stop-Shop-Verfahrens zum Tragen.



Steuersätze des Ziellandes anlegen

In der Steuersatzverwaltung können zu jeder Steuerart beliebig viele zugehörige Steuersätze für die verschiedenen Zielländer hinterlegt werden.

So kann sowohl für den Regelsteuersatz als auch für den Ermäßigten Steuersatz der in dem Zielland gültige Steuersatz eingetragen werden.


Preisermittlung

Die Preisermittlung wirkt im Shop und im ERP System gleichermaßen.

Im Normalfall bleibt der Nettopreis der Ware immer der Gleiche, so dass die Kunden in den verschiedenen Zielländern verschiedene Bruttopreise zahlen.

Ist der Unterschied zwischen der Umsatzsteuer im Inland und der im Zielland nur geringfügig, dann kann über eine entsprechende Konfiguration erreicht werden, dass der Bruttopreis konstant bleibt, so dass sich der Nettopreis der Ware ändert.

Diese Einstellung kann in der Steuersatzverwaltung für jede Steuerart und für jedes Land separat vorgenommen werden. Dafür steht Ihnen die Einstellung Steuer bereinigen zur Verfügung:

Hier sind folgende Einstellungen möglich:

nicht bereinigen
Der Nettopreis bleibt konstant.
Alle Kunden aus dem entsprechenden Land bezahlen dann einen Bruttopreis, der von dem im Inland geltenden abweicht.
bereinigen
Bei Kunden mit Brutto-Faktura aus diesem Land bleibt der Bruttopreis konstant. Diese Kunden zahlen also den gleichen Preis wie Kunden im Inland.
Bei Kunden mit Netto-Faktura aus diesem Land bleibt der Nettopreis konstant. Für diese Kunden hat diese Einstellung also keine Auswirkung.


Fibu-Konten

Bei Verwendung eines Steuersatzes wird das in der Steuersatzverwaltung hinterlegte Fibu-Konto für den Einkauf bzw. Verkauf verwendet.

Im Kontenrahmen können Weiterleitungen auf abweichende Fibu-Konten für Lieferungen innerhalb der EU mit bzw. ohne Steuerberechnung (in Abhängigkeit vom Vorhandensein einer UStId-Nr.) festgelegt werden.

In der Konfiguration eines Landes können Fibu-Konten angegeben werden, die bei Verkäufen in dieses Land verwendet werden sollen.

zum Anfang der Seite