Anzahlung
Sie können mit einem Kunden eine Anzahlung für einen späteren Kauf vereinbaren. Diese Anzahlung wird bei der späteren Bezahlung verrechnet.
Inhaltsverzeichnis
Vorbereitung
Grundsätzlich muss die Anzahlung noch vor der Erstellung der zugehörigen Rechnung oder des Kassenbons erfolgen, da sonst keine Verrechnung möglich ist.
Um auch an der Kasse das Leisten und/oder Verrechnen von Anzahlungen zu ermöglichen, müssen die folgenden Arbeitsschritte einmalig durchgeführt werden:
- Erstellen Sie einen Artikel.
- Geben Sie dem Artikel eine einfach zu merkende Artikelnummer (z.B. ANZ) und eine entsprechende Kurzbezeichnung.
- Legen Sie für diesen Artikel den Typ Artikel (Text in Kasse editierbar) fest und deaktivieren Sie alle Checkboxen im Bereich Artikelmerkmale (Lagerartikel, skontofähig, Seriennummer, rabattfähig,…)
- Legen Sie fest, dass dieser Artikel für die Leistung und Verrechnung von Anzahlungen verwendet werden soll.
- Gehen Sie dafür über Spezialmodule III / Konfiguration Arbeitsplatz auf den Reiter Kasse.
- Klicken Sie im Bereich Allgemeine Einstellungen auf den Button Artikel Nr. für die Verrechnung von Anzahlungen und wählen Sie den vorher erstellten Artikel aus.
- Dieser Schritt ist an allen Kassenarbeitsplätzen zu wiederholen.
Leisten der Anzahlung
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Erfassung der Anzahlung im e-vendo. Diese kann über die Kasse oder direkt über das Anzahlungskonto des Kunden erfolgen. In beiden Fällen wird der Anzahlungsbetrag im Anzahlungskonto des Kunden erscheinen.
Kasse
Um an der Kasse eine Anzahlung zu leisten, muss der Anzahlungsartikel verkauft werden.
- Erfassen Sie in einem Kassenbon den Anzahlungsartikel.
- Um die Anzahlung einem konkreten Kunden zuordnen zu können, muss die Option Kundenverkauf aktiviert sein. Ist das vor dem Erfassen des Anzahlungsartikels noch nicht erfolgt, so werden Sie automatisch dorthin geleitet.
- Anschließend wird der Anzahlungsbetrag erfragt.
- Sie können nun bei Bedarf weitere Artikel dem Kassenbon hinzufügen und anschließend kassieren.
Direktes Eintragen ins Anzahlungskonto
Wenn der Kunde den Anzahlungsbetrag nicht an der Kasse leistet, sondern z.B. überweist, muss der Betrag manuell dem Anzahlungskonto des Kunden gutgeschrieben werden.
- Gehen Sie im Adress-Fenster des betreffenden Kunden auf den Reiter Faktura (Deb.) und klicken Sie dort auf den Button Anzahlungskonto.
- In dem erscheinenden Fenster können Sie im unteren Bereich eine neue Anzahlung hinzufügen.
- Tragen Sie den Betrag und eine Bemerkung in die entsprechenden Felder ein.
- Existiert bereits ein Auftrag zu dieser Anzahlung, so tragen Sie die entsprechende Auftragsnummer bitte ein oder wählen Sie den Auftrag nach Klick auf den Button, der sich neben dem Eingabefeld befindet. Diese Anzahlung kann dann ausschließlich beim Buchen der Rechnung zu diesem Auftrag verrechnet werden.
- Klicken Sie auf den Button Übernehmen, um den Betrag dem Anzahlungskonto hinzuzufügen.
- Schließen Sie den Dialog mit Klick auf den Button Zurück.
Verrechnen einer vorhandenen Anzahlung
Faktura
Wird für den Kunden eine Rechnung gebucht, so erkennt e-vendo, dass sich auf dem Anzahlungskonto ein Betrag befindet und berücksichtigt ihn automatisch in der Rechnung.
Ein Anzahlungsguthaben, welches einem konkreten Auftrag zugeordnet wurde (s.o.) wird von allen übrigen Aufträgen ignoriert.
Das Anzahlungskonto des Kunden wird entsprechend zurückgesetzt. In der Rechnung wird der Anzahlungsbetrag vom Rechnungsbetrag abgezogen, so dass sich ein reduzierte Zahlbetrag ergibt.
Kasse
Soll eine bereits geleistete Anzahlung bei einem Kauf an der Kasse berücksichtigt werden, so muss der Modus Kundenverkauf aktiviert werden. Dies kann auch nach dem Einfügen der Positionen erfolgen.
Beim Kassieren wird überprüft, ob der Kunde ein Anzahlungsguthaben hat, welches keinem Auftrag zugeordnet ist. Ist dies der Fall, kann der Kassierer entscheiden, ob dieses Guthaben mit dem Kassenbon verrechnet werden soll. Anschließend kann die Höhe des zu verrechnenden Betrages angegeben werden. Dieser wird vom Gesamtpreis des Kassenbons abgezogen und das Anzahlungsguthaben entsprechend verringert.