Signatur nach der Kassensicherungsverordnung in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Entsprechend der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen Kassen in Deutschalnd mit einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Am 31.03.2021 endet die Nichtbeanstandungsregelung für den Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung. Bis dahin müssen Kassen in Deutschland mit einer TSE ausgestattet sein. | Entsprechend der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen Kassen in Deutschalnd mit einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Am 31.03.2021 endet die Nichtbeanstandungsregelung für den Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung. Bis dahin müssen Kassen in Deutschland mit einer TSE ausgestattet sein. | ||
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− | : | + | :Jede TSE muss in einem Cloud Connector eingetragen werden. Damit werden ein ERS Code sowie ein Aktivierungstoken generiert. Diese beiden Informationen müssen zusammen mit der URL des Cloud Connectors sowie dem dort verwendeten Posrt der Filiale in Ihrer Warenwirtschaft zugeordnet werden. |
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− | : | + | :Jeder Filiale, in der mindestens eine Kasse betrieben wird, muss die entsprechende TSE zugeordnet werden. Die Filiale wird dabei über den Cloud Connector an die TSE angebunden. |
− | : | + | :Jede Kasse wird in der TSE, die der Filiale zugeordnet ist, registriert. |
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− | + | :Das Land, in dem sich Ihr Unternehmen befindet, also Deutschland, muss dabei die Landnummer 1 haben. | |
− | ::die | + | :Im Feld ISO3166 (2stellig) muss DE eingetragen sein. |
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− | ::Zuordnung der Kassen zu den entsprechenden Filialen | + | :In der Filialverwaltung werden die Filialen angelegt. |
− | + | :Dort müssen die Adressen jeweils vollständig eingetragen und die Steuernummer hinterlegt werden | |
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+ | :Hier erfolgt die Zuordnung der einzelnen Kassen zu den entsprechenden Filialen. | ||
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+ | Für die Nutzung der Kassensignatur ist mindestens die Datenbank-Version 541/4 notwendig. | ||
Version vom 26. Februar 2021, 08:50 Uhr
Entsprechend der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen Kassen in Deutschalnd mit einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Am 31.03.2021 endet die Nichtbeanstandungsregelung für den Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung. Bis dahin müssen Kassen in Deutschland mit einer TSE ausgestattet sein.
An dieser Stelle finden Sie Informationen zur Einrichtung und Arbeitssweise der Kassensignatur in Deutschland.
Für Informationen zur Kassensignatur in Österreich gehen Sie bitte auf dieses Thema: Vorlage:Signatur nach der Kassenverordnung des BMF Österreich.
Inhaltsverzeichnis
Komponenten
- Signaturgeber
- Der Signaturgeber signiert die einzelnen Transaktionen der Kasse.
- Der Signaturgeber ist aktuell die Deutsche Fiskal GmbH. Die Signierung erfolgt hier in der Fiskal Cloud.
- Beim Signaturgeber werden die technischen Sicherungseinrichtungen (TSE) angelegt.
- Es wird eine TSE pro Betriebsstätte benötigt. Eine TSE kann für beliebig viele Kassen innerhalb einer Betriebsstätte genutzt werden.
- Für das Erstellen einer TSE werden hier Adresse und Steuernummer für eine Organisation (Unternehmen) sowie für alle Betriebsstätten dieser Organisation (Filialen), in denen mindestens eine Kasse genutzt wird, hinterlegt.
- Cloud Connector
- Der Cloud Connector ist eine lokale Komponente, über die der Informationsaustausch zwischen der Kasse und dem Zertifikatsgeber erfolgt.
- Im Cloud Connector werden die Transaktionsnummern für die einzelnen Kassenvorgänge verwaltet und der Signiervorgang ausgelöst.
- Jede TSE muss in einem Cloud Connector eingetragen werden. Damit werden ein ERS Code sowie ein Aktivierungstoken generiert. Diese beiden Informationen müssen zusammen mit der URL des Cloud Connectors sowie dem dort verwendeten Posrt der Filiale in Ihrer Warenwirtschaft zugeordnet werden.
- Warenwirtschaft
- In Ihrer Warenwirtschaft werden die Betriebsstätten als Filialen angelegt.
- Sie können mehrere Kassen anlegen. Jede Kasse wird beim Anlegen einer konkreten Filiale zugeordnet.
- Jeder Filiale, in der mindestens eine Kasse betrieben wird, muss die entsprechende TSE zugeordnet werden. Die Filiale wird dabei über den Cloud Connector an die TSE angebunden.
- Jede Kasse wird in der TSE, die der Filiale zugeordnet ist, registriert.
Vorbereitung
- Landesvorgaben
- In den Landesvorgaben werden alle Länder hinterlegt, die für Kunden- und Liefarntenadressen benötigt werden.
- Das Land, in dem sich Ihr Unternehmen befindet, also Deutschland, muss dabei die Landnummer 1 haben.
- Im Feld ISO3166 (2stellig) muss DE eingetragen sein.
- Filialen anlegen
- In der Filialverwaltung werden die Filialen angelegt.
- Dort müssen die Adressen jeweils vollständig eingetragen und die Steuernummer hinterlegt werden
- Kassen anlegen
- Im Konfigurationsbreich Kassensystem werden alle benötugten Kassen angelegt und konfiguriert.
- Hier erfolgt die Zuordnung der einzelnen Kassen zu den entsprechenden Filialen.
Für die Nutzung der Kassensignatur ist mindestens die Datenbank-Version 541/4 notwendig.
Einrichtung
- Bestellung der benötigten Anzahl von TSEs
- eine TSE pro Betriebsstätte, in der mindestens eine Kasse betrieben wird
- Angabe der vollständigen Adressen der Organisation sowie sämtlicher Betriebsstätten mit Kassennutzung
- Anlegen der TSE beim Zertifikatgeber
- erfolgt durch die e-vendo AG
- Eintragen der TSE im Cloud Connector
- erfolgt durch die e-vendo AG bzw. durch den Betreiber des Cloud Connector
- falls nicht Cloud Connector der e-vendo AG genutzt wird: Übergabe der benötigten Daten von e-vendo AG (Cloud Connector ID und Passwort)
- Anbindung der Warenwirtschaft
- Z-Abschluss an allen Kassen
- ERP Systemvorgaben
- Signaturtyp Deutschland aktivieren
- pro Filiale die erhaltenen Zugangsdaten eintragen
- Steuerzuordnung
- Registrierung der einzelenen Kassen
- Kassenkonfiguration
- dort Klick auf entsprechenden Button
Nutzung
Kassiervorgang
Bei jedem Kassiervorgang werden die dazu gehörenden Daten über den Cloud Connector an den Signaturgeber übermittelt. Der Signaturgeber liefert auf dem gleichen Weg eine Signatur für den Vorgang zurück. Diese Signatur wird im Bon gespeichert und kann so auf dem Bon-Ausdruck wiedergegeben werden.
Kann der Signaturgeber beim Kassiervorgang nicht erreicht werden, dann wird ein entsprechender Hinweistext in der Kasse angezeigt und der Bon erhält eine entsprechende Kennzeichnung. Sie können trotzdem weiter die Kasse nutzen. Bei Nichterreichbarkeit des Signaturgebers können die Kassiervorgänge jedoch deutlich länger dauern.
Druck
Die Software stellt Standard-Reports zur Verfügung, die den QR-Code mit der Signatur beinhalten. In Abhängigkeit vom verwendeten Drucker kann es notwendig sein, den QR-Code noch etwas zu vergößern, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
Export
Über die ERP Systemvorgaben können die Daten zu den Kassenvorgängen aus einem frei wählbaren Zeitraum exportiert werden.