Signatur nach der Kassensicherungsverordnung in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Februar 2021, 09:00 Uhr

Entsprechend der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen Kassen in Deutschalnd mit einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Am 31.03.2021 endet die Nichtbeanstandungsregelung für den Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung. Bis dahin müssen Kassen in Deutschland mit einer TSE ausgestattet sein.

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Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass ein Kassenbetrieb ohne TSE somit ab dem 01.04.2021 in Deutschland nicht mehr rechtskonform ist.

Sie haben noch keine TSE bestellt?

Senden Sie uns Ihre Bestellung schnellstmöglich über das Online-Bestellformular.


An dieser Stelle finden Sie Informationen zur Einrichtung und Arbeitssweise der Kassensignatur in Deutschland.

Für Informationen zur Kassensignatur in Österreich gehen Sie bitte auf dieses Thema: Signatur nach der Kassenverordnung des BMF Österreich.



Komponenten

Signaturgeber
Der Signaturgeber signiert die einzelnen Transaktionen der Kasse.
Der Signaturgeber ist aktuell die Deutsche Fiskal GmbH. Die Signierung erfolgt hier in der Fiskal Cloud.
Beim Signaturgeber werden die technischen Sicherungseinrichtungen (TSE) angelegt.
Es wird eine TSE pro Betriebsstätte benötigt. Eine TSE kann für beliebig viele Kassen innerhalb einer Betriebsstätte genutzt werden.
Für das Erstellen einer TSE werden hier Adresse und Steuernummer für eine Organisation (Unternehmen) sowie für alle Betriebsstätten dieser Organisation (Filialen), in denen mindestens eine Kasse genutzt wird, hinterlegt.


Cloud Connector
Der Cloud Connector ist eine lokale Komponente, über die der Informationsaustausch zwischen der Kasse und dem Zertifikatsgeber erfolgt.
Im Cloud Connector werden die Transaktionsnummern für die einzelnen Kassenvorgänge verwaltet und der Signiervorgang ausgelöst.
Jede TSE muss in einem Cloud Connector eingetragen werden. Damit werden ein ERS Code sowie ein Aktivierungstoken generiert. Diese beiden Informationen müssen zusammen mit der URL des Cloud Connectors sowie dem dort verwendeten Posrt der Filiale in Ihrer Warenwirtschaft zugeordnet werden.


Warenwirtschaft
In Ihrer Warenwirtschaft werden die Betriebsstätten als Filialen angelegt.
Sie können mehrere Kassen anlegen. Jede Kasse wird beim Anlegen einer konkreten Filiale zugeordnet.
Jeder Filiale, in der mindestens eine Kasse betrieben wird, muss die entsprechende TSE zugeordnet werden. Die Filiale wird dabei über den Cloud Connector an die TSE angebunden.
Jede Kasse wird in der TSE, die der Filiale zugeordnet ist, registriert.


Vorbereitung

Landesvorgaben
In den Landesvorgaben werden alle Länder hinterlegt, die für Kunden- und Liefarntenadressen benötigt werden.
Das Land, in dem sich Ihr Unternehmen befindet, also Deutschland, muss dabei die Landnummer 1 haben.
Im Feld ISO3166 (2stellig) muss DE eingetragen sein.
Filialen anlegen
In der Filialverwaltung werden die Filialen angelegt.
Dort müssen die Adressen jeweils vollständig eingetragen und die Steuernummer hinterlegt werden
Kassen anlegen
Im Konfigurationsbreich Kassensystem werden alle benötugten Kassen angelegt und konfiguriert.
Hier erfolgt die Zuordnung der einzelnen Kassen zu den entsprechenden Filialen.


Für die Nutzung der Kassensignatur ist mindestens die Datenbank-Version 541/4 notwendig.


Einrichtung

Bestellung der benötigten Anzahl von TSEs
Die Bestellung von TSEs kann direkt bei Vertragsabschluss oder nachträglich über Ihren Sales-Betreuer in der e-vendo AG bzw. über das Online-Bestellformular erfolgen.
eine TSE pro Betriebsstätte, in der mindestens eine Kasse betrieben wird
Angabe der vollständigen Adressen der Organisation sowie sämtlicher Betriebsstätten mit Kassennutzung
  • Anlegen der TSE beim Zertifikatgeber
erfolgt durch die e-vendo AG
  • Eintragen der TSE im Cloud Connector
erfolgt durch die e-vendo AG bzw. durch den Betreiber des Cloud Connector
falls nicht Cloud Connector der e-vendo AG genutzt wird: Übergabe der benötigten Daten von e-vendo AG (Cloud Connector ID und Passwort)
  • Anbindung der Warenwirtschaft
Z-Abschluss an allen Kassen
ERP Systemvorgaben
Signaturtyp Deutschland aktivieren
pro Filiale die erhaltenen Zugangsdaten eintragen
Steuerzuordnung
Registrierung der einzelenen Kassen
Kassenkonfiguration
dort Klick auf entsprechenden Button


Nutzung

Kassiervorgang

Bei jedem Kassiervorgang werden die dazu gehörenden Daten über den Cloud Connector an den Signaturgeber übermittelt. Der Signaturgeber liefert auf dem gleichen Weg eine Signatur für den Vorgang zurück. Diese Signatur wird im Bon gespeichert und kann so auf dem Bon-Ausdruck wiedergegeben werden.

Kann der Signaturgeber beim Kassiervorgang nicht erreicht werden, dann wird ein entsprechender Hinweistext in der Kasse angezeigt und der Bon erhält eine entsprechende Kennzeichnung. Sie können trotzdem weiter die Kasse nutzen. Bei Nichterreichbarkeit des Signaturgebers können die Kassiervorgänge jedoch deutlich länger dauern.


Druck

Die Software stellt Standard-Reports zur Verfügung, die den QR-Code mit der Signatur beinhalten. In Abhängigkeit vom verwendeten Drucker kann es notwendig sein, den QR-Code noch etwas zu vergößern, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.


Export

Über die ERP Systemvorgaben können die Daten zu den Kassenvorgängen aus einem frei wählbaren Zeitraum exportiert werden.