Differenzbesteuerung

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Beim Verkauf von Gebrauchtwaren gilt es besondere Bestimmungen des Gesetzgebers einzuhalten, um z. B. die Vorteile der Differenzbesteuerung nutzen zu können.


Vorgehensweise

Einen besonderen Schwerpunkt beim Verkauf von Gebrauchtwaren stellt die Differenzbesteuerung dar. Der Vorteil der Differenzbesteuerung für den Händler ist, dass nur die in der Differenz aus dem angesetzten Brutto-Verkaufspreis und dem Brutto-Einkaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer abgeführt muss. Auch hier legt das Finanzamt großen Wert auf die Transparenz des Einkaufes und des Verkaufes solcher Waren. Wie muss der Verkauf von Gebrauchtwaren im e-vendo System vorbereitet werden, um die Differenzbesteuerung umsetzen zu können?

Nachfolgend ist die Vorbereitung für den Verkauf unter Berücksichtigung der Differenzbesteuerung beschrieben.


Verwendung einer separaten Warengruppe

Legen Sie als erstes über die Konfiguration ERP / Warengruppen eine neue Warengruppe an, die alle gebrauchten Waren zusammenfasst (z. B. „Gebrauchtwaren“).

Ordnen Sie der Warengruppe die entsprechenden Finanzbuchhaltungs-Konten für den Einkauf sowie den Verkauf zu. Evtl. sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater dazu verständigen. Über diese Fibu-Konten ist später die Ermittlung der verkauften Gebrauchtwaren in der Buchhaltung möglich.

Jeder Artikel, der als gebrauchter Artikel verkauft werden soll, wird nun in der Artikelverwaltung angelegt. Dabei wird ihm die Warengruppe „Gebrauchtwaren“ zugeordnet. Da in den Rechnungen für den Verkauf dieser Artikel keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden darf, ordnen Sie den Artikeln die Steuerart steuerfrei zu.

Getrennte Rechnungen für Neu- und Gebrauchtwaren

Beachten Sie, dass keine Rechnung erstellt werden darf, in der gebrauchte Waren und Neuwaren gleichzeitig enthalten sind. In diesem Fall könnte die Differenzbesteuerung nicht mehr angewendet werden.


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Wird die Differenzbesteuerung angewendet, dann darf keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden. Es ist aber ein Hinweis anzugeben, dass eine Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angwendet wird.